Gemeinsame Resolution zur medizinischen Versorgung in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Cochem-Zell und Vulkaneifel
Die Initiative GESUNDHEIT MITeinander ZUKUNFT hat eine gemeinsame Resolution verfasst. Die Resolution bündelt dabei Forderungen bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des bestehenden Gesundheitssystems.
Zwar existieren zahlreiche Förderprogramme, die zur Unterstützung der (Versorgungs-) Infrastruktur in strukturschwachen, ländlichen Gebieten beitragen sollen. Regionale Besonderheiten und die damit verbundenen spezifischen Herausforderungen vor allem ländlicher Regionen sollten jedoch auch bereits im Zuge der Verabschiedung von Gesetzen und Richtlinien Berücksichtigung finden. Häufig ist es dagegen der Fall, dass der strukturschwache, ländliche Raum mit (sub-)urbanen Zentren mit guter Infrastruktur gleichgesetzt wird. Die unzureichende Berücksichtigung der Besonderheiten ländlicher Regionen in der Planung von Maßnahmen und Gesetzen zur Gesundheitsversorgung führt dazu, dass sich die Versorgungsinfrastruktur zunehmend verschlechtert und vor Ort eine bedrohliche Benachteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner unserer ländlich geprägten Regionen eintritt. Nur auf individuelle Gegebenheiten abgestimmte Rahmenbedingungen können eine fundierte Grundlage für den Erhalt und Ausbau der Versorgungsinfrastruktur für alle Regionen und damit die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bilden.
Die Initiative GESUNDHEIT MITeinander ZUKUNFT hat daher basierend auf den bis dahin erfolgten Aktivitäten eine gemeinsame Resolution verfasst. Die Resolution bündelt dabei Forderungen bzw. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des bestehenden Gesundheitssystems, die zur Sicherstellung und Verbesserung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung gerade im ländlichen Raum beitragen bzw. als notwendig angesehen werden können. Zu den Adressaten der Resolution gehören die zuständigen Ministerien auf Bundes- und Landesebene, aber auch die Kassenärztliche Vereinigung und der GKV-Spitzenverband. Die politische Resolution wurde gleichlautend in den Kreistagen aller vier beteiligten Landkreise beschlossen.
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